Stadtverband
Im 80. Jahr seines Bestehens werden vom Stadtverband der Kleingärtner Gelsenkirchen e.V. insgesamt vierzig selbständige und eingetragene Kleingärtnervereine organisatorisch betreut.
Die rechtliche Grundlage hierfür sind die zwischen dem Verband und den Vereinen - auf der Basis des seit 1983 gültigen Bundeskleingartengesetzes, des BGB und den anerkannten Vereinssatzungen sowie der Ortssatzung der Stadt Gelsenkirchen - abgeschlossenen Überlassungsverträge.
Insgesamt werden zur Zeit (Stand 31.12.2002) vom Stadtverband der Kleingärtner Gelsenkirchen e.V.
betreut.
Die rechtliche Grundlage hierfür sind die zwischen dem Verband und den Vereinen - auf der Basis des seit 1983 gültigen Bundeskleingartengesetzes, des BGB und den anerkannten Vereinssatzungen sowie der Ortssatzung der Stadt Gelsenkirchen - abgeschlossenen Überlassungsverträge.
Insgesamt werden zur Zeit (Stand 31.12.2002) vom Stadtverband der Kleingärtner Gelsenkirchen e.V.
6.257 Mitglieder
und
3.663 Kleingartenparzellen
mit
1.618.646,00 qm
und
3.663 Kleingartenparzellen
mit
1.618.646,00 qm
betreut.


